Die von den Studierenden gewählten Vertreter sind im Studentischen Konvent organisiert. Sie vertreten die Interessen der Studierenden im Senat der Hochschule und in den einzelnen Fakultätsräten.
Der Personalrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung. Er wird von den Mitarbeitern gewählt. Dem Personalrat gehört auch der Behindertenvertreter an.
In diesen Gremien arbeiten Angehörige der Hochschule - evt. mit externer Unterstützung - zusammen, damit das Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten gut gelingt.